Europäischer Sozialfonds

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Stadt Hamburg übernimmt die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in die Regelförderung

Die auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft geschaffene Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird ab dem 01. Juli 2021 durch die Sozialbehörde weitergefördert.

Mit einer Entscheidung des Hamburger Senats wird die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit von Arbeit und Leben Hamburg e.V. in die Regelförderung übernommen. Damit wird die Servicestelle nachhaltig an vorhandene Strukturen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angedockt: Bereits seit Januar 2021 zählt sie zum festen Bestandteil des Hamburg Welcome Center (HWC).

Hintergrund

Seit März 2012 unterstützt die Servicestelle Erwerbstätige aus Mitgliedsländern der Europäischen Union, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, als entsandte Beschäftigte oder als Solo- Selbständige in Hamburg arbeiten. Seither gilt die Servicestelle als Hamburgs zentrales Kompetenzzentrum für arbeitsrechtliche Fragen für mobile Beschäftigte. 

Zunächst förderte die Sozialbehörde die Servicestelle in Kofinanzierung mit dem Europäischen Sozialfonds, um ein Angebot zu arbeitsrechtlichen Fragen wie Arbeitsbedingungen, Entlohnung und sozialer Sicherheit bereitzustellen. Arbeitsausbeuterische Verhältnisse sollten unterbunden, rechtliche und soziale Standards bekannt, ihre Einhaltung überprüft, faire Bedingungen bei der Freizügigkeit und Entsendung von Arbeitnehmer*innen sichergestellt werden. 

Die Servicestelle übernahm zudem die Organisation des Runden Tisches „Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“. Der zweimal jährlich stattfindende Runde Tisch bringt alle wichtigen Akteure zusammen, die auf die Einhaltung von Mindestarbeitsnormen, wie den Mindestlohn und die Verhinderung von Arbeitsausbeutung achten. 

In der dritten Förderphase 2017-2020 wurde die Servicestelle im Auftrag der ESF- Verwaltungsbehörde evaluiert. Diese besagt, dass die Servicestelle eine institutionelle Lücke schließt, da sie sowohl auf personenbezogener als auch auf struktureller und ordnungspolitischer Ebene eine hohe Relevanz aufweist. 

Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört sowohl lokalen und als auch bundesweiten Netzwerken an und nimmt im Rahmen transnationaler Zusammenarbeit am Austausch internationaler Akteure zum Zwecke der Durchsetzung von EU-Freizügigkeitsrechten teil. Die Beteiligung am Eurodétachement-Projekt, dessen Hauptziel die Erarbeitung von grenzüberschreitenden Lösungsansätzen bei unternehmerischem Sozialbetrug im Zusammenhang mit Entsendung von Arbeitnehmer*innen in ein anderes EU-Land war, ist eines davon. 

Jährlich werden über 700 Unionsbürger*innen bei der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Rechte in der Herkunftssprache unterstützt. Pandemiebedingt hat der Kontakt zu Ratsuchenden im letzten Jahr vermehrt telefonisch und digital stattgefunden – dennoch wurde in gleichem Umfang weiterberaten. Auch das digitale Angebot für Veranstaltungen, Vorträge wurde erweitert. 

„Über die Anerkennung unserer Arbeit, die letztendlich in der Überführung in eine Regelförderung mündet, haben wir uns ganz besonders gefreut. Auch zukünftig werden wir einen Beitrag zur Erreichung wichtiger europapolitischer und arbeitsmarktpolitischer Ziele der Hamburger Landespolitik leisten“, so Projektleiterin Lena Thombansen. 

Aktuell besteht das Team der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit aus der Projektleitung, der Teamassistenz und vier Beraterinnen. Die Gespräche können auf Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Spanisch erfolgen.

Zitat eines polnischen Ratsuchenden:

„Nach einem Beinbruch erfuhr ich, dass mein Arbeitgeber mich, in unbefristeter Beschäftigung, bei der Krankenversicherung abgemeldet hatte – ich war schwer verletzt, ohne Versicherungsschutz, bekam weder Krankengeld noch Gehalt. Dank Eurer Expertise und Ausdauer, konnte ich mein Recht am Ende durchsetzen. Ohne Euer Engagement hätte ich es selbst niemals geschafft. Es ging um meine Gesundheit und die Existenz meiner Familie. 

Allen meinen Kollegen, den LKW-Fahrern, empfehle ich die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und warne vor unehrlichen Arbeitgebern. Vielen Dank, dass ihr da seid.“



Beratungen finden sowohl im Gewerkschaftshaus als auch im HWC statt:

Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
bei Arbeit und Leben Hamburg e.V.
Besenbinderhof 58, 20097 Hamburg 

Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
im HWC Hamburg Welcome Center
Süderstraße 32 B, 20097 Hamburg


Bei Rückfragen

Lena Thombansen (Projektleitung)
lena.thombansen@hamburg.arbeitundleben.de 
Tel: 040 284016-23 / 0151 57698658 

Die „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ wurde von 2012 – 2021 aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.