Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt!

Fünf Holzwürfel mit Symbolen. Die Symbole stellen die Kontaktwege Telefon, E-Mail, Internet und Smartphone dar.
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Hier finden Sie die Kontaktdaten der Stellen, die sich in Hamburg mit dem ESF Plus befassen, sowie Informationen zum Beschwerdemanagement. 

ESF Programmsteuerung - Kontakt

Allgemeines

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Amt für Arbeit und Integration, ESF-Verwaltungsbehörde
Abteilung Arbeitsmarktpolitik, ESF-Programmsteuerung
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
Website: www.esf-hamburg.de
E-Mail: esf-pr@soziales.hamburg.de

ESF-Zuwendungen

Michael Weißler (Referatsleiter)
Telefon: (040) 42863-3608
E-Mail: Michael.Weissler@soziales.hamburg.de

ESF-Öffentlichkeitsarbeit und Pressekontakt

Nora Littwin
Telefon: (040) 428 63-3650
E-Mail: Nora.Littwin@soziales.hamburg.de

Vivian Hahn
Telefon: (040) 428 63-2888
E-Mail: Vivian.Hahn@soziales.hamburg.de

ESF-Programmsteuerung

Burkhard Strunk (Referatsleiter)
Telefon:(040) 428 63-3868
E-Mail: Burkhard.Strunk@soziales.hamburg.de

Ulrich Wolff (stellv. Referatsleiter)
Telefon: (040) 42863-3229
E-Mail: Ulrich.Wolff@soziales.hamburg.de

ESF-Prüfbehörde

Ina Kohlmorgen (Leiterin der Prüfbehörde)
Tel. (040) 42863-3250
E-Mail: Ina.Kohlmorgen@soziales.hamburg.de

Patrick Heitbrink
Tel. (040) 42863-3296
E-Mail: Patrick.Heitbrink@soziales.hamburg.de

Sascha Pudelko
Tel. (040) 42863-2767
E-Mail: Sascha.Pudelko@soziales.hamburg.de

ESF-Bescheinigungsbehörde

Alexandra Klingenberg
Tel. (040) 42863-3872
E-Mail: Alexandra.Klingenberg@soziales.hamburg.de

Information

Im Rahmen der ESF-Förderung werden Vorhaben auf Grundlage der nationalen Vorschriften und auf Grundlage von EU Verordnungen gefördert. Die grundlegenden Voraussetzungen und die Charta der Grundrechte der EU werden dabei durchgehend eingehalten. Ein behördenübergreifendes abgestimmtes Wettbewerbsverfahren, transparente Förderrichtlinien und zuwendungsrechtlich bestimmte Bescheide sowie verschiedene Verwaltungsprüfungen und Vorhabenprüfungen unterschiedlicher Institutionen tragen dazu bei, Betrugs- und Korruptionsfälle sowie sonstige Missstände zu verhindern.

Dennoch können in Einzelfällen Verstöße vorliegen. Sie können uns einen Verdacht jederzeit melden. Allen Hinweisen zu Missständen, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen der öffentlichen Interessen aller Art oder auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von ESF-Förderungen wird umgehend und umfassend nachgegangen.

Auch wenn Sie selber betroffen sind und sich beschweren möchten, können Sie sich an unser Beschwerdemanagement wenden.

Bitte melden Sie ausschließlich Beschwerden und mögliche Verstöße, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF Plus Programm Hamburg stehen.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Kontaktaufnahme mit der ESF Plus Verwaltungsbehörde unter Angabe der Kontaktdaten des Anfragenden/Beschwerdeführenden erfolgt und die Meldung oder Beschwerde konkret formuliert wird. Bitte beschreiben Sie den Fall möglichst umfassend und benennen, falls zutreffend, den Namen der ESF Plus-Maßnahme, in deren Zusammenhang Ihre Meldung oder Beschwerde steht.

Bitte richten Sie Ihre Meldung oder Beschwerde per E-Mail an die ESF Plus Verwaltungsbehörde an folgendes Postfach:

esf-beschwerdemanagement@soziales.hamburg.de

Alternativ können Sie Ihre Meldung oder Beschwerde auch postalisch an folgende Adresse einreichen:

Sozialbehörde Hamburg
Referat AI 33 ESF-Verwaltungsbehörde
Adolph Schönfelder Str. 5
22083 Hamburg

Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Der Rechtsweg ist nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert.

Das Beschwerdeverfahren besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage durch die beschwerdeführende Person. Ein Klageverfahren kann grundsätzlich nur die in ihren subjektiven Rechten verletzte beschwerdeführende Person veranlassen.

Dem Antragsstellenden bzw. dem Zuwendungsempfänger stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. In den Zuwendungsbescheiden erhalten Zuwendungsempfänger hier konkrete Rechtbehelfsbelehrungen.