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Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir sind zuständig für den ESF in Hamburg. Sie sind auf der Internet-Seite www.esf-hamburg.de. Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen. Es gibt Gesetze und Regeln über Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Darin steht:
Internet-Seiten von Ämtern müssen barriere-frei sein.
Und so muss man diese Internet-Seiten gestalten.
1. Ist unsere Internet-Seite barriere-frei?
Unser Internet-Seite wurde durch eine Firma geprüft. Die Firma heißt Dataport. Die Prüfung war vom 6. Dezember 2021 bis zum 9. Dezember 2021. Das Ergebnis von der Prüfung ist: Die Internet-Seite ist noch nicht komplett barriere-frei.
2. Was ist noch nicht barriere-frei?
Diese Dinge sind auf unserer Internet-Seite noch nicht barriere-frei:
Es gibt auf unser Internet-Seiten Listen. Diese Listen sind nur schlecht zu lesen.
Unsere Internet-Seite ist manchmal schwer zu benutzen. Es gibt immer wieder Texte und Wörter, wie zum Beispiel: - Weiterlesen - mehr
Die Such-Ergebnisse sind noch nicht barriere-frei.
3. Von wann ist die Erklärung?
Eine Firma hat unsere Internet-Seite geprüft. Danach haben wir diese Erklärung geschrieben. Wir haben die Erklärung am 10. Dezember 2021 geschrieben.
Das Ergebnis ist: Unsere Internet-Seite ist fast barriere-frei. Es gibt noch einige Mängel.
4. Geplante Angebote für die Barriere-Freiheit
Unsere Internet-Seite soll noch barriere-freier werden. Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.
Daran arbeiten wir:
PDF-Texte Auf unserer Internet-Seite gibt es PDF-Texte. PDF ist eine Art von Text-Dokument. Mit PDF-Texten kann man gut arbeiten. Unsere PDF-Texte sollen auch barriere-frei werden.
Leichte Sprache Auf der Internet-Seite wird es mehr Texte in Leichter Sprache geben.
Gebärden-Sprache Auf der Internet-Seite wird es Videos mit Gebärden-Sprache geben.
5. Barrieren melden
Sie haben eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden? Oder Sie wollen Infos zur Umsetzung der Barriere-Freiheit haben? Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: Esf-pr@soziales.hamburg.de
6. Das Durch-Setzungs-Verfahren
Durch-Setzungs-Verfahren heißt: Sie können die Barriere-Freiheit von unserer Seite prüfen lassen. Sie können diese Prüfung online beantragen. Sie können die Prüfung bei der Handels-Kammer Hamburg beantragen.
Dorthin müssen Sie den Antrag schicken: Hamburger IT-Schlichtungs-Stelle Handels-Kammer Hamburg Geschäfts-Bereich Recht und Fair Play Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Die Texte in Leichter Sprache hat übersetzt und geprüft:
Büro für Leichte Sprache Iserlohn von Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.
Diese Bilder stammen von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, 2013 Pixabay.com