Europäischer Sozialfonds

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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir sind zuständig für den ESF in Hamburg.
Sie sind auf der Internet-Seite www.esf-hamburg.de.
Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen.
Es gibt Gesetze und Regeln über Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.

B Gesetzbuch (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013


Darin steht:

  • Internet-Seiten von Ämtern müssen barriere-frei sein.
  • Und so muss man diese Internet-Seiten gestalten.


1. Ist unsere Internet-Seite barriere-frei?

Unser Internet-Seite wurde durch eine Firma geprüft.
Die Firma heißt Dataport.
Die Prüfung war vom 6. Dezember 2021 bis zum 9. Dezember 2021.
Das Ergebnis von der Prüfung ist:
Die Internet-Seite ist noch nicht komplett barriere-frei.


B Internet (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013


2. Was ist noch nicht barriere-frei?

Diese Dinge sind auf unserer Internet-Seite noch nicht barriere-frei:

  • Es gibt auf unser Internet-Seiten Listen.
    Diese Listen sind nur schlecht zu lesen.
  • Unsere Internet-Seite ist manchmal schwer zu benutzen.
    Es gibt immer wieder Texte und Wörter, wie zum Beispiel:
    - Weiterlesen
    - mehr
  • Die Such-Ergebnisse sind noch nicht barriere-frei.


B Kalender-Eintrag (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013

3. Von wann ist die Erklärung?

Eine Firma hat unsere Internet-Seite geprüft.
Danach haben wir diese Erklärung geschrieben.
Wir haben die Erklärung am 10. Dezember 2021 geschrieben.

Das Ergebnis ist: 
Unsere Internet-Seite ist fast barriere-frei.
Es gibt noch einige Mängel.

B PDF-Icon (Leichte Sprache)
© Pixabay.com


B Gebärdensprache (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013


4. Geplante Angebote für die Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite soll noch barriere-freier werden.
Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.

Daran arbeiten wir:

  • PDF-Texte
    Auf unserer Internet-Seite gibt es PDF-Texte.
    PDF ist eine Art von Text-Dokument.
    Mit PDF-Texten kann man gut arbeiten. 
    Unsere PDF-Texte sollen auch barriere-frei werden.
  • Leichte Sprache
    Auf der Internet-Seite wird es mehr Texte in Leichter Sprache geben.
  • Gebärden-Sprache
    Auf der Internet-Seite wird es
    Videos mit Gebärden-Sprache geben.
B Email (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013

5. Barrieren melden

Sie haben eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Oder Sie wollen Infos zur Umsetzung der Barriere-Freiheit haben?
Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:
Esf-pr@soziales.hamburg.de


B Brief2 (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, 2013


6. Das Durch-Setzungs-Verfahren

Durch-Setzungs-Verfahren heißt:
Sie können die Barriere-Freiheit von unserer Seite prüfen lassen.
Sie können diese Prüfung online beantragen.
Sie können die Prüfung bei der Handels-Kammer Hamburg beantragen.

Dorthin müssen Sie den Antrag schicken:
Hamburger IT-Schlichtungs-Stelle
Handels-Kammer Hamburg
Geschäfts-Bereich Recht und Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg


Die Texte in Leichter Sprache hat übersetzt und geprüft:

Büro für Leichte Sprache Iserlohn von
Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.