Europäischer Sozialfonds

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Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023

Das Europäische Jahr der Kompetenzen soll den Mitgliedstaaten helfen, die von der EU für 2030 gesetzten Ziele einer Beschäftigungsquote von 78 Prozent und einer Weiterbildungsquote von 60 Prozent der Erwachsenen pro Jahr zu erreichen. 

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Die EU-Kommission schlägt vor, gemeinsam mit allen Partnern in der EU dem lebenslangen Lernen neue Impulse zu verleihen durch:

  • die Förderung verstärkter, wirksamerer und inklusiver ausgerichteter Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, um das volle Potenzial der Arbeitskräfte in Europa zu nutzen und die Menschen beim Übergang von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu unterstützen;
  • die Gewährleistung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen, auch in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen;
  • die Abstimmung der Ziele, Wünsche und Kompetenzen der Menschen auf die auf dem Arbeitsmarkt gebotenen Chancen, insbesondere diejenigen, die sich aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der wirtschaftlichen Erholung ergeben. Ein besonderer Schwerpunkt wird darauf liegen, mehr Menschen, insbesondere Frauen und junge Menschen und vor allem diejenigen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, auf den Arbeitsmarkt zu bringen;
  • die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit den in der EU benötigten Kompetenzen, unter anderem durch bessere Lernangebote, die Stärkung der Mobilität sowie die leichtere Anerkennung von Qualifikationen.

Die EU-Kommission wird dazu Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten und den Austausch zwischen den Partnern fördern. Außerdem sollen Instrumente für die Datenerfassung, mehr Transparenz und leichterer Anerkennung von Qualifikationen anerkannt werden.

Weitere Informationen zum Europäischen Jahr der Kompetenzen siehe Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023 (europa.eu)