Schritt 3:
Prüfung und Bewertung der Projektvorschläge.
Das Bewerbungsverfahren hat zwei Komponenten
Inhaltliche Bewertung durch behördenübergreifende Arbeitsgruppen
Bei der inhaltlichen Bewertung des Projektvorschlages spielen alle im Projektvorschlagsformular abgefragten Punkte eine wichtige Rolle. Dieser Teil der Antragstellung sollte am gründlichsten bearbeitet werden. Denn die Auswahl und Bewertung basiert ausschließlich auf den angegebenen Daten und Fakten. Wichtig sind deshalb eine detaillierte Erklärung und die Erläuterung des innovativen Aspekts des geplanten Vorhabens. In die Bewertung fließt darüber hinaus mit ein, wie das Projekt strukturiert ist. Textbausteine und allgemeine Floskeln sollten in jedem Falle vermieden werden. In der Leistungsbeschreibung werden die zu erreichenden Zielzahlen und Erfolgskennziffern definiert, i.d.R. jedoch nicht quantifiziert. Das ist eine zentrale Aufgabe des Bewerbers. Dabei gilt es, möglichst realistisch zu bleiben. Denn es hat nicht automatisch der Vorschlag mit den höchsten Zahlen einen Vorteil. Bewertet werden die vom Bewerber angegebenen Ziel- und Erfolgskennzahlen schließlich im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept und vor dem Hintergrund des Projektziels. Bewerber sollten sich zudem von Anfang über Folgendes im Klaren sein: Der Grad der Erreichung der Zielzahlen und Erfolgskennziffern ist der wichtigste Maßstab für die Bewertung des Projekterfolgs, der wiederum entscheidend zum Erfolg des gesamten ESF-Programms beiträgt, über den jährlich gegenüber der Europäischen Kommission berichtet werden muss. Für die inhaltliche Bewertung können bis zu 75 Punkte vergeben werden.
Bewertung der Kosten
Die Kurzkalkulation der Kosten muss im vorgegebenen Excel-Formular eingereicht werden. Die Kalkulation ist bewusst knapp gehalten und fragt nur die wichtigsten Zahlen ab. Entscheidend für die Bewertung der Kosten sind nicht die Gesamtkosten, sondern die Kosten pro Teilnehmer, wobei niedrigere Kosten höhere Punktzahlen ergeben. Diese gehen zu 20 Prozent in die Gesamtbewertung ein, wobei niedrigere Kosten höhere Punktzahlen bedeuten. Das soll aber nicht heißen, dass durch möglichst hohe Teilnehmerzahlen die Kosten gedrückt werden. Bei der Bewertung kommt es darauf an, dass die Teilnehmerzahl in einem vernünftigen Verhältnis zum Projektziel steht. Die in der Kurzkalkulation für das Wettbewerbsverfahren angegebenen Kosten sind im Falle der Förderung des Projektes nicht mehr verhandelbar. Die angegebenen Kosten sind der Maximaletat für das künftige Projekt. Über die Bewertung der Kosten je Teilnehmer können bis zu 20 Punkte erreicht werden. Träger, die einer tariflichen Bindung unterliegen, erhalten weitere 5 Punkte.