Beschwerdemanagement
Information
Im Rahmen der ESF-Förderung werden Vorhaben auf Grundlage der nationalen Vorschriften und auf Grundlage von EU Verordnungen gefördert. Die grundlegenden Voraussetzungen und die Charta der Grundrechte der EU werden dabei durchgehend eingehalten. Ein behördenübergreifendes abgestimmtes Wettbewerbsverfahren, transparente Förderrichtlinien und zuwendungsrechtlich bestimmte Bescheide sowie verschiedene Verwaltungsprüfungen und Vorhabenprüfungen unterschiedlicher Institutionen tragen dazu bei, Betrugs- und Korruptionsfälle sowie sonstige Missstände zu verhindern.
Dennoch können in Einzelfällen Verstöße vorliegen. Sie können uns einen Verdacht jederzeit melden. Allen Hinweisen zu Missständen, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen der öffentlichen Interessen aller Art oder auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von ESF-Förderungen wird umgehend und umfassend nachgegangen.
Auch wenn Sie selber betroffen sind und sich beschweren möchten, können Sie sich an unser Beschwerdemanagement wenden.
Bitte melden Sie ausschließlich Beschwerden und mögliche Verstöße, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF Plus Programm Hamburg stehen.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Kontaktaufnahme mit der ESF Plus Verwaltungsbehörde unter Angabe der Kontaktdaten des Anfragenden/Beschwerdeführenden erfolgt und die Meldung oder Beschwerde konkret formuliert wird. Bitte beschreiben Sie den Fall möglichst umfassend und benennen, falls zutreffend, den Namen der ESF Plus-Maßnahme, in deren Zusammenhang Ihre Meldung oder Beschwerde steht.