Daten und Fakten
Der Europäische Sozialfonds ist eines der wichtigsten Instrumente seitens der Europäischen Union zur Förderung der Menschen in der Europäischen Union. Den ESF gibt es bereits seit 1957. In der ESF-Förderperiode erhält Hamburg rund 90 Millionen Euro von der Europäischen Kommission. Durch das Prinzip der Kofinanzierung ergibt sich daraus ein Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro.
Förderzeitraum eines Projektes: 2-3 Jahre, mit Verlängerungsoption
Fördervolumen für ESF-Projekte: 180 Millionen Euro
Finanzierung
50 % aus dem Europäischen Sozialfonds
BASFI – Behörde für Arbeit, , Soziales, Familie und Integration (ESF-Verwaltungsbehörde), Abteilung Arbeitsmarktpolitik
50 % von Kofinanzierern:
Agentur für Arbeit
Jobcenter team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II
Bezirksämter
BSB – Behörde für Schule und Berufsbildung
BSG – Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
BSU – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
BWA – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BWF – Behörde für Wissenschaft und Forschung
FB – Finanzbehörde
JB – Behörde für Justiz und Gleichstellung
Senatskanzlei
Private Mittel
Verfahren: Mitglieder aus dem ESF-Behördenausschuss (Finanziers) bestimmen in Arbeitsgruppen die konkreten Leistungsausschreibungen, auf deren Grundlage im Rahmen eines Wettbewerbes Projektvorschläge eingereicht werden können. Die Begleitung und Koordinierung der Programmumsetzung obliegt neben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zwei Ausschüssen: dem ESF-Behördenausschuss und dem ESF-Begleitausschuss.
Aktueller Stand
- Ende des 6. Wettbewerbsverfahrens
- Anzahl Projekte: 96 Projekte (Stand September 2011)
- Geförderte Teilnehmer: 56.300 (Stand: Juli 2011)
- Geförderte Teilnehmer: 56.300 (Stand: Juli 2011)
